Frei formuliert nach Goethe darf man Fehler machen, nur bauen darf man keine!
In jeder Stadt finden wir immer wieder gebaute Fehler. Meist begründet in unzureichenden Informationen oder Selbstüberschätzung - leider auch bei einigen Hausanbietern...
John F. Kennedy sagte:
Die Unwissenheit des Menschen ist die einzige Sache auf der Welt, die...
mehr kostet als die Information!
Diese Aussage prägt unsere Beratung VOR dem Verkauf!
Aus diesem Grund lassen Sie sich von uns informieren, was bei dem komplexen Thema HausBau alles zu berücksichtigen ist.
Die sehr gerne von Mitbewerbern gewählten Marketingaussagen (Wärmepumpe oder Kfw-70 bei uns im Standard) werden von den meisten Bauherren überbewertet.
Exkurs:
Mit einem Pelzmantel bekleidet, aber ohne Schuhe täglich durch den Schnee zu gehen würde kein Mensch machen - dabei wäre man doch durchschnittlich warm angezogen!
Doch warum entscheiden einige Bauherren genau so beim HausBau?
Aus der Aussage, ein Haus verfügt über eine Wärmepumpe oder entspricht dem Kfw-70-Standard können Sie nicht ableiten, dass es sich auch gleichzeitig um eine gutes Energiekonzept handeln muss. Lassen Sie sich von uns auszugsweise erläutern, was en Kfw-Standard ausmacht und entscheiden Sie dann, was für IHR Haus richtig ist.
Ihr Haus sollte auch noch in 20 Jahren und später von einem Banker oder Gutachter als PreisWERT, also seinem Preis entsprechend eingewertet werden können!
Beispiel:
In einem hochwertigen Kölner Neubaugebiet wurde dem stolzen Bauherren 2011 ein schönes, modernes Haus mit Wärmepumpe übergeben. Im Rahmen einer Innenbesichtigung durch den Bauunternehmer wurde auch mir das Haus vorgestellt und ich lernte auch den stolzen Bauherren kennen.
Ein wenig überraschte es mich, dass der Verkäufer (Prokurist der Baufirma) sich nicht erklären konnte, warum mit dem Haus (inkl. Wärmepumpe und großen Südfenstern) der Kfw-70-Standard NICHT erreicht wurde.
...und das bei einem Preis für diesen Kunden von über 2.000,- Euro/m²!!!
Der Verkäufer wurde von mir aufgeklärt, dass für den Kfw-70-Standard bei diesem Haus eine 3-fach-Verglasung erforderlich ist! Aber dieses Haus wurde nur mit 2-fach-Verglasung ausgestattet - und das im Jahr 2011!!!
Meine Meinung dazu: Es könnte sich hier um einen Beratungsfehler des Verkäufers handeln! Schadensersatzforderungen wären zu prüfen!
Dieses Beispiel zeigt ganz deutlich, es ist für die meisten Bauherren in spe sehr schwierig, den richitgen und kompetenten Verkäufer bzw. Hausanbieter zu finden.
Lassen Sie sich unsere Referenzen zeigen - die Bauherren sprechen dann mit Ihnen über die Bauausführung, Qualität und Ablauf...
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demnächst weitere News...........

